§ 2 Abs 6 Krnt GdPG (gemischtes Baugebiet; vornehmlich für Gebäude gewerblicher Klein- und Mittelbetriebe, im Übrigen für Wohngebäude; keine örtlich unzumutbare Umweltbelastung; landwirtschaftliche Betriebe, andere Anlagen, soweit keine unzulässige Belästigung; Altstoffsammelstelle, Kumulation von Abfallwirtschaftsrecht und Baurecht, Zuständigkeit der Baubehörden für das Bauverfahren)
VwGH 23.03.1999, 95/05/0001