§ 8 Abs 3 ArbIG (Arbeitszeitaufzeichnungen, Vorlagepflicht der ArbeitgeberInnen, Aufforderung des Arbeitsinspektorates, Frist, keine, „unverzügliche“ Vorlage, Fristsetzung durch Arbeitsinspektorat zulässig; Übermittlungspflicht, Erfüllung durch Bereitstellung, keine)
VwGH 23.07.1999, 97/02/0509