§ 1 PV-GO
Personalvertretung 17.01.2000, A 27-PVAK/99
Durch eine dem G nicht entsprechende Einberufung der Sitzung eines DA werden die Rechte eines A-Mitgl, das wegen der gesetzwidrigen Einberufung an der Sitzung nicht teilnehmen konnte, beeinträchtigt, wenn der DA die Sitzung in seiner Abwesenheit durchführt und in dieser Sitzung einen Beschl fasst.