§ 2 PVG
Personalvertretung 20.09.1999, A 24-PVAK/99
Der DA überschreitet seine Zuständigkeit durch Wahlempfehlungen zugunsten wahlwerbender Einzelpersonen und Gruppen. Einzelnen PersVOrg bleibt es dabei freilich unbenommen, Schritte, die der PersV vom G vorenthalten sind, in ihrer Eigenschaft als Bed oder als Funktionäre der Gewerkschaft zu übernehmen.