§ 75 Abs 1 MOG (Erlangung einer Einzelrichtmenge als Neulieferant, Haltung der Milchkühe vorausgesetzt, Verfügung über die Kühe auf eigene Rechnung; bloß eingestellte Kühe eines anderen Halters)
VwGH 22.02.1999, 98/17/0109
ErsatzB nach VwGH 21.04.1997, 96/17/0469.