§ 1 Abs 1 PreisauszeichnungsG (Preisauszeichnung für der GewO unterliegende Waren und Leistungen)
§ 15 Abs 1 PreisauszeichnungsG (Übertretung; Tatort ist Sitz des Unternehmens)
VwGH 21.12.1998, 98/17/0052
§ 1 Abs 1 PreisauszeichnungsG (Preisauszeichnung für der GewO unterliegende Waren und Leistungen)
§ 15 Abs 1 PreisauszeichnungsG (Übertretung; Tatort ist Sitz des Unternehmens)
VwGH 21.12.1998, 98/17/0052