Art 10 Abs 1 Z 8 B-VG (Kompetenzverteilung Bund-Länder, Besonderes; Angelegenheiten des Gewerbes und der Industrie; unlauterer Wettbewerb; § 1 Abs 1 PreisauszeichnungsG )
§ 1 Abs 1 PreisauszeichnungsG (Preisauszeichnung für der GewO unterliegende Waren und Leistungen)