§ 69 AVG (Wiederaufnahme des Verfahrens, anzuwendende Rechtslage)
VwGH 27.05.1999, 99/11/0133
Ein A auf WA des Verf unterliegt jenen VerfVorschriften, die bei der Erlassung eines B, mit dem das Verf, dessen WA angestrebt wird, abgeschlossen wurde, anzuwenden waren (Vgl schon VwGH 09.02.1999, 99/11/0002).