§ 69 Abs 1 Z 2 AVG (Wiederaufnahme des Verfahrens, neue Tatsachen oder Beweismittel, fehlendes Verschulden an der Nichtgeltendmachung)
§ 69 Abs 3 AVG (Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen, fehlendes behördliches Verschulden als Voraussetzung; Entziehung der Lenkberechtigung ohne notwendige und zumutbare Ermittlung, ob Sonderfall vorliegt, der die Anwendung des § 26 Abs 1 erster Satz FSG ausgeschlossen hätte)