§ 6 Abs 1 AVG (Zuständigkeit einer Behörde; Änderung von Zuständigkeitsvorschriften während Verfahren; Änderung von Zuständigkeitsvorschriften nach Verfahren; maßgebliche Rechtslage für entscheidende Behörde; Rechtslage im Zeitpunkt der Erlassung eines Bescheides; keine perpetuatio fori; Überprüfung der Zuständigkeit der erstinstanzlichen Behörde durch Berufungsbehörde bei Änderung von Zuständigkeitsvorschriften)
VwGH 30.09.1998, 98/20/0220