§ 8 AVG (Parteien; Rechte oder rechtliche Interessen, nicht bloß wirtschaftliche Interessen; keine Parteistellung der Bausparer im aufsichtsbehördlichen Verfahren nach § 69 BWG )
§ 17 AVG (Recht auf Akteneinsicht, Parteienrecht; Interesse im Hinblick auf ein anderes Verfahren unbeachtlich)