§ 58 Abs 1 AVG (Bescheid, wesentliche Merkmale; Maßgeblichkeit der Bescheidbezeichnung bei Zweifeln über den normativen Inhalt; Gesamtbild der Erledigung, bloße Mitteilung der Behörde in Beantwortung eines Auskunftsbegehrens der Partei)
VwGH 25.05.1998, 98/17/0107