§ 59 AVG (Bescheid; Inhalt; Bestimmtheit)
VwGH 01.06.1999, 97/08/0062
Nach dem angef B soll der Pflegegeldanspruch infolge Legalzession gem § 11 Abs 2 Stmk PflegegeldG bzw gem § 39 Abs 2 Stmk BehindertenG auf den Sozialhilfeträger übergegangen sein. Der Spruch des angef B lässt nun nicht erkennen, ob dem Bf eine Betreuungsleistung (Eingliederungshilfe gem §§ 2 ff Stmk BehindertenG gewährt, ihm eine Ersatzleistung in der Höhe von 30 % des ihm rechtskräftig zuerkannten Pflegegelds vorgeschrieben oder eine Zuordnung von 30 % des Pflegegeldanspruchs zum Sozialhilfeträger nach einer Legalzession festgestellt wird. Sollte ihm hingegen ein Kostenzuschuss zu einer vom Bf ansonsten selbst zu bezahlenden Leistung gewährt werden, so wäre die Berechnung dieses Kostenzuschusses (insbesondere auch eine zumutbare Eigenleistung von 30 % des Pflegegeldes) nicht in den Spruch, sondern in die Begründung des B aufzunehmen.