§ 76 Abs 1 AVG (Barauslagen der Behörde, auch Sachverständigengebühren, Kostentragung durch Partei, die um die Amtshandlung angesucht hat; Unerheblichkeit, ob der Sachverständige aus gewerbe- oder berufsrechtlichen Vorschriften berechtigt war, seiner Bestellung Folge zu leisten)
§ 76 Abs 3 AVG (angemessene Verteilung der Auslagen, mehrere Beteiligte; Unzulässigkeit einer Solidarverpflichtung)