§ 51i VStG (Unmittelbarkeit des Verfahrens; Zeugeneinvernahme im Rechtshilfeweg, keine)
VwGH 07.07.1999, 97/09/0323
Dass die Möglichkeit einer Zeugeneinvernahme im Rechtshilfeweg in Slowenien bestanden hätte, ist unzutreffend, weil eine derartige nur mittelbare Beweisaufnahmen dem im Verf vor dem UVS zu beachtenden Unmittelbarkeitsgrundsatz (§ 51i VStG) widerspricht. Abw.