§ 66 Abs 4 AVG (Befugnis der Berufungsbehörde zur Entscheidung in der Sache; Einschränkung auf Gegenstand des Verfahrens der Vorinstanz; Bestrafung für rechtswidrigen Aufenthalt im Bundesgebiet auch für Zeitraum außerhalb jenes des erstinstanzlichen Bescheides; Überschreitung der funktionellen Zuständigkeit)
§ 24 VStG (Anwendbarkeit von Bestimmungen des AVG im Verwaltungsstrafverfahren)