§ 26 Abs 1 Z 1 VwGG (Beschwerdefrist; Einbringung nicht bei VwGH, sondern bei falscher Stelle; Weiterleitung durch diese; Einlangen bei VwGH als relevanter Zeitpunkt der Beschwerdeerhebung)
VwGH 10.06.1999, 99/21/0132
Der BMI übermittelte einen bei ihm eingelangten, als Beschw an den VwGH anzusehenden Schriftsatz mit Note vom 25. 3. 1999 dem VfGH, von diesem wurde er an den VwGH mit Schreiben vom 22.04.1999 weitergeleitet, wo er am 05.05.1999 eingelangt ist.