§ 63 Abs 1 VwGG (Vollstreckung von Erkenntnissen des VwGH; Bindung der Verwaltungsbehörden an Rechtsanschauung des VwGH; Bindung unabhängig davon, ob Behörde diese Rechtsauffassung für richtig hält; Bindung auch bei Widerspruch zu Vorjudikatur des VwGH und zu Ministerialerlässen)
VwGH 01.06.1999, 99/08/0060