§ 36 Abs 2 VwGG (Säumnisbeschwerde, Frist für belangte Behörde zur Bescheidnachholung, Verlängerung durch VwGH möglich, bei fristgerechter Erlassung Verfahrenseinstellung)
§ 79a Abs 1 und 3 AVG (Kosten bei Maßnahmenbeschwerdeverfahren, Obsiegen der vor dem UVS belangten Behörde im Falle der Zurückziehung der Maßnahmenbeschwerde)