§ 45 Abs 1 Z 2 VwGG (Wiederaufnahme; Mängelbehebungsauftrag; Einstellung; Neuprotokollierung)
VwGH 25.06.1999, 98/19/0173
Der A auf WA des Verf wäre im folgenden Fall dann berechtigt, wenn der hg Beschluss vom 30. 6. 1998, mit dem das hg Verfahren 97/19/1455 wegen unterlassener Mängelbehebung eingestellt wurde, auf einer nicht von der Partei verschuldeten irrigen Annahme der Versäumung einer Frist beruhte. Dies ist aus folgenden Gründen der Fall: