§ 36 Abs 2 VwGG (Säumnisbeschwerden, Nachfrist zur Bescheiderlassung, Ablauf ohne Bescheiderlassung, Zuständigkeitsverlust der belangten Behörde)
VwGH 02.06.1999, 98/04/0227
Ein erst nach Ablauf der gem § 36 Abs 2 VwGG gesetzten Frist erlassener B ist wegen Unzuständigkeit der bel Beh aufzuheben, wenn der Bf die Unzuständigkeit geltend macht (VwGH 25.04.1990, 89/01/0426).