§ 26 Abs 2 VwGG (Beschwerdeerhebung im Mehrparteienverfahren gegen einen Bescheid vor dessen Erlassung gegenüber dem Bf; Rechtsverletzungsmöglichkeit des Bf muss aber gegeben sein)
Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG (Beschwerde, Legitimation gegeben; Rechtsverletzungsmöglichkeit der bfden A-Bank durch devisenbehördliche Aufforderung der B-Bank zur Auskunftserteilung über best devisenrechtlich erhebliche Geschäfte mit der A-Bank)