§ 14 Abs 2 VwGG (Berichter; Anordnungen im Vorverfahren und Verfügungen, die nur der Vorbereitung der E dienen; ohne Senatsbeschluss)
§ 36 Abs 2 zweiter Satz VwGG (Säumnisbeschwerde, Vorverfahren, Verlängerung der Nachholungsfrist durch den Berichter; bedeutet Verlängerung der Zuständigkeit der bel Beh; Frage der absoluten Nichtigkeit)