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VwGH 22. 3. 1999, 96/17/0041 (VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERWALTUNGSGERICHTSBARKEITZfV 2000/1604ZfV 2000, 676

§ 39 Abs 1 Z 1 VwGG (mündliche Verhandlung, Antragstellung nur innerhalb der Beschwerdefrist; Antrag in Beschwerdeergänzung verspätet)

VwGH 26. 4. 1999, 96/17/0041

Die bfde Partei hat den A auf mündl Verh vor dem VwGH erst nach Ablauf der Beschwerdefrist erstmals in der Beschwerdeergänzung vor dem VwGH und daher iSd § 39 Abs 1 Z 1 VwGG verspätet gestellt, weshalb auf ihn nicht Rücksicht zu nehmen war; überdies hätte von der Verhandlung gem § 39 Abs 2 Z 3 VwGG wegen der Aufhebung infolge Verletzung von VerfVorschriften Abstand genommen werden können.

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