§ 33 Abs 1 VwGG (Einstellung, Klaglosstellung; Wegfall des rechtlichen Interesses während VwGH-Verfahrens; Entlassung des Strafhäftlings, Beschwerde nach dem StVG; Bedeutung für ein allfälliges Amtshaftungsverfahren; Möglichkeit einer Antragstellung des Gerichtes gem § 11 AHG )