§ 5 Abs 2 StVO (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen die Beeinträchtigung durch Alkohol, Atemluftuntersuchung, Alkomattest, Funktionstüchtigkeit des Gerätes, Beurteilung durch geschulten Beamten ausreichend)
VwGH 25.06.1999, 99/02/0158
§ 5 Abs 2 StVO (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen die Beeinträchtigung durch Alkohol, Atemluftuntersuchung, Alkomattest, Funktionstüchtigkeit des Gerätes, Beurteilung durch geschulten Beamten ausreichend)
VwGH 25.06.1999, 99/02/0158