§ 5 Abs 1 StVO idF 19. Nov (Lenken eines Fahrzeuges in alkoholbeeinträchtigtem Zustand; Alkomat, gültige Messergebnisse)
§ 5 Abs 3 StVO idF 19. Nov (Atemluftuntersuchung, Alkomatmessung)
§ 5 Abs 8 StVO idF 19. Nov (Blutabnahme durch im öffentlichen Sanitätsdienst stehenden oder bei einer Bundespolizeibehörde tätigen oder bei einer öffentlichen Krankenanstalt diensthabenden Arzt, Gleichwertigkeit zu Alkomatmessung; Gleichwertigkeit anders zustande gekommener Blutuntersuchungen, keine; Straßenaufsichtsorgane, Verpflichtung Verlangen nach Blutabahme nachzukommen, keine)