§ 5 Abs 1 StVO (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol; Alkomattest, zwei gültige Messergebnisse, behauptete Beeinträchtigung der Messung durch Grippe und Aufstoßen; Blutgutachten, Beibringung, keine)
VwGH 23.07.1999, 97/02/0277