§ 136 Abs 5 ASVG (Befreiung von der Rezeptgebühr; Voraussetzungen; Ermittlung der maßgeblichen Einkommensverhältnisse)
VwGH 01.06.1999, 98/08/0422
Entgegen der Auffassung der bel Beh kann weder aus dem G, noch aus den dort verwiesenen Zl (im Erk genannt) Richtlinien entnommen werden, dass andere Einkommensverhältnisse als jene während der Zeiträume, für welche die Befreiung von der Rezeptgebühr beantragt wird, für die Beurteilung des Vorliegens der Voraussetzungen maßgebend wären. Entgegen der in der Gegenschrift vertretenen Auffassung der bel Beh vermag der VwGH aus den genannten Bestimmungen auch nicht zu erkennen, dass der ESt-B der einzige maßgebende Nachweis für die Einkommensverhältnisse von selbständig Erwerbstätigen sein könnte. Die bel Beh ist im Recht, dass es Sache des Bf ist, im Verfahren alle Umstände darzulegen und nachzuweisen, aus denen der Bf ableitet, dass sein monatliches Nettoeinkommen den für ihn maßgebenden Richtsatz (dessen Höhe er in seiner Beschw nicht bestreitet) nicht übersteigt. Die bel Beh hätte den Bf freil dazu aufzufordern und - sollten die vom Bf vorgelegten Unterlagen als zur Beurteilung nicht ausreichend angesehen werden - dies mit dem Bf zu erörtern gehabt.