§ 7 Abs 3 Z 1 AlVG (Arbeitslosengeld; Voraussetzungen des Anspruches; Verfügbarkeit; keine Erforderlichkeit der Vermittelbarkeit für eine Vollbeschäftigung; fallweise Essenszustellung)
§ 62 Abs 4 AVG (Berichtigung von Bescheiden; berichtigungsfähige Fehler; Schreibfehler; Verwendung des Ausdruckes „Arbeitslosengeld“ anstelle von „Notstandshilfe“)