§ 101 ASVG (rückwirkende Herstellung des gesetzlichen Zustandes bei Geldleistungen; Verwaltungssache; Leistungssache; Irrtum über den Sachverhalt; Voraussetzungen für Vorliegen; wesentlicher Irrtum; keine Notwendigkeit des Irrtums über sämtliche Tatbestandselemente)
§ 213a ASVG (Integritätsabgeltung; Begriff der „Arbeitnehmerschutzvorschriften“)