§ 67 Abs 10 ASVG (Haftung für Beitragsschuldigkeiten; schuldhafte Pflichtverletzung; Abberufung aus Organstellung vor Fälligwerden nichtentrichteter Beiträge; Fälligwerden nichtentrichteter Beiträge erst kurz vor Ausgleichseröffnung; „Konsum-Pleite“)
VwGH 01.16.1999, 96/08/0329