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VwGH 1. 6. 1999, 94/08/0018 (SOZIALVERSICHERUNG)

JudikaturSOZIALVERSICHERUNGZfV 2000/1559ZfV 2000, 661

§ 412 Abs 1 zweiter Satz ASVG (Einspruch; begründeter Entscheidungsantrag; Inhalt; Mindestumfang der Begründung)

VwGH 01.06.1999, 94/08/0018

Für die Erfüllung der Voraussetzung eines begründeten BerufungsA ist erforderl (aber auch ausreichend), dass aus einer als Berufung zu wertenden Eingabe einerseits - unter dem Gesichtspunkt des BerufungsA - erkennbar ist, was der Berufungswerber mit seinem Rechtsmittel anstrebt, das heißt, ob er eine gänzl oder nur teilweise (und diesfalls welche) Abänderung oder Behebung des bekämpften B bezweckt, und dass die Berufung andererseits - unter dem Gesichtspunkt der Begründung des BerufungsA - erkennen lässt, womit (dh mit welchen - wenn auch vielleicht nicht stichhältigen - Gründen) der Berufungswerber seinen Standpunkt vertreten zu können glaubt. Wenn der Eingabe nicht einmal eine Andeutung darüber zu entnehmen ist, worin die Unrichtigkeit des bekämpften B nach Auffassung des Berufungswerbers gelegen sein soll, so fehlt es jedenfalls am Erfordernis der Begründung des BerufungsA (VwGH 23.02.1993, 92/08/0193, und 92/08/0220).

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