Art 129a Abs 1 Z 2 B-VG (Unabhängige Verwaltungssenate, Beschwerden wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt)
§§ 67a Abs 1 Z 2, 67c AVG (ebenso)
§ 67c Abs 2 AVG (inhaltliche Erfordernisse einer UVS-Beschwerde, wie § 28 VwGG mit Ausnahme der Angabe des als verletzt erachteten Rechts, Beschwerdepunkte)