Art 6 Abs 1 MRK (strafrechtl Anklage, Begriff des Strafrechtlichen, 3 Kriterien, physische Person als Adressat; Abgrenzung zu einer pauschalierten Gewinnabschöpfung als verschuldensunabhängige wirtschaftsaufsichtsrechtliche Maßnahme, sog Pönalzinsen nach dem BWG)