§ 42 SaatgutG (Beschlagnahme, vorläufige, von Saatgut, keine Verknüpfung an Verdacht einer Verwaltungsübertretung)
§ 72 SaatgutG (Beschlagnahme, endgültige, Sicherungsmaßnahme, kein Strafcharakter, verwaltungspolizeiliche Maßnahme; keine Berufung an den UVS)