§ 67 Abs 2 KFG (Verfahren bei der Erteilung der Lenkerberechtigung; ärztliches Gutachten über die gesundheitliche Eignung, nicht älter als ein Jahr)
VwGH 27.05.1999, 99/11/0077
Diese Jahresfrist des § 67 Abs 2 zweiter Satz KFG bezieht sich auch auf entscheidende Unterlagen, auf die sich das GA stützt (vgl VwGH 05.08.1997, 95/11/0388). Das ist vorliegend der Fall, weil die Befundaufnahmen erhebl länger als ein Jahr vor der Erlassung des angef B erfolgt sind. Dieser Umstand allein hat zur Aufhebung des angef B wegen Verletzung von VerfVorschriften zu führen.