§ 14 Abs 5 FSG-GesundheitsV (ehemals alkoholabhängige Personen, Erteilung oder Wiedererteilung einer Lenkberechtigung der Gruppe 1 [Klassen A, B, B + E, F], nach befürworteter fachärztlicher Stellungnahme, Bedingung ärztlicher Kontrolluntersuchungen; keine Aussage zur gesundheitlichen Eignung zum Lenken von Kfz der Gruppe 2 [Klassen C, E, G], Eignung vom Arzt zu beurteilen)
VwGH 27.05.1999, 99/11/0047