§ 66 Abs 2 lit i KFG (Verkehrsunzuverlässigkeit, bestimmte Tatsache, Höchstgeschwindigkeitsüberschreitung im Ortsgebiet um 40 km/h; Entziehung der Lenkerberechtigung für 2 Wochen; keine davon abweichende, eigenständige Wertung der Behörde zulässig; Entziehung zulässig bis ein Jahr ab Vollstreckung der Strafe)
VwGH 01.07.1999, 99/11/0037, 0038