§ 26 FSG (Sonderfälle der Entziehung der Lenkberechtigung; Ermittlungspflicht der Behörde, ob allenfalls eine weitere bestimmte Tatsache vorliegt; auch bei Erlassung eines Mandatsbescheides; „Übersehen“ einer weiteren bestimmten Tatsache kein Wiederaufnahmsgrund)
VwGH 01.07.1999, 99/11/0004