§ 7 Abs 3 Z 4 FSG (bestimmte Tatsache, Überschreitung der im Ortsgebiet zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 40 km/h, Feststellung der Überschreitung mit einem technischen Hilfsmittel; nicht notifiziertes Messgerät)
VwGH 12.04.1999, 98/11/0233