§ 66 Abs 3 KFG (Wertung strafbarer Handlungen, Maßgeblichkeit der Verwerflichkeit, der Gefährlichkeit der Verhältnisse, der verstrichenen Zeit und des Verhaltens während dieser Zeit, Annahme, wann Verkehrszulässigkeit wiedererlangt wird)
VwGH 27.05.1999, 98/11/0197