§ 7 Abs 3 Z 5 FSG idF vor Nov BGBl I 1998/94 (bestimmte Tatsache, Lenken eines Fahrzeuges, dessen technischer Zustand eine Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellt, Auffallen müssen der technischen Mängel vor Fahrtantritt; abgefahrene Reifen)
VwGH 12.04.1999, 98/11/0071