§ 39 StPO (Eintragung in Verteidigerliste; Streichung; Ausschließung; Rechtsanwalt; Ausübung der Rechtsanwaltschaft)
VwGH 27.05.1999, 98/19/0117
Entgegen der Ansicht des Bf bietet § 39 Abs 3 StPO sehr wohl die rechtl Grundlage für eine Streichung aus der Verteidigerliste. Dies geht schon klar aus dem Wortlaut des letzten Satzes des § 39 Abs 3 StPO hervor, der lautet: