§ 18 Abs 1 Z 2 lit b GebAG (Zeugengebühr, selbständig Erwerbstätiger, tatsächlich entgangenes Einkommen; Prüfung der Notwendigkeit eines Stellvertreters und der Angemessenheit des Zeitraumes)
- (keine Anwendung des AVG; jedoch allg Verfahrensgrundsätze, ua Gewährung des Parteiengehörs)