§ 3 Abs 1 Z 2 GebAG (Zeugengebühr, Entschädigung für Zeitversäumnis)
§ 17 GebAG (Zeitraum bis zur möglichen Wiederaufnahme der Arbeit; Maßgeblichkeit der Arbeitseinteilung)
§ 18 Abs 1 Z 2 lit a GebAG (bei unselbständig Erwerbstätigen der tatsächlich entgangene Verdienst; entgangenes Überstundenentgelt eines ÖBB-Bediensteten)