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VwGH 2. 6. 1999, 98/04/0051 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 2000/1501ZfV 2000, 638

§ 1 Abs 4 GewO 1994 (Anbieten einer gewerblichen Tätigkeit, Gleichhaltung mit Ausübung)

§ 366 Abs 1 Z 1 GewO 1994 (Strafbestimmungen, Ausübung eines Gewerbes ohne Gewerbeberechtigung; hier tatbestandsmäßiger Vorwurf von Anbieten und unbefugter Gewerbeausübung, Strafnorm nur für Anbieter)

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