§ 81 Abs 1 GewO 1994 (Betriebsanlage, Änderung, Genehmigungspflicht, Interessensschutz; Konkretisierung der Änderung, Verweis auf Pläne oder Schriftstücke, Bestimmtheitsgebot)
VwGH 30.06.1999, 98/04/0047
Im InstZug wurde der mitbet Partei die Genehmigung zur Änderung einer genehmigten Betriebsanlage durch Errichtung eines Parkdecks samt Personenaufzugsanlage und Änderung der verbleibenden Stellplätze auf dem ostseitigen Parkplatz nach Maßgabe näher bezeichneter Projektunterlagen und einer Betriebsbeschreibung unter Vorschreibung von Auflagen erteilt.