§ 69 BWG (Bankenaufsicht, Überwachung durch BMF, ua Einhaltung des BausparkassenG)
§ 8 AVG (Parteien; Rechte oder rechtliche Interessen, nicht bloß wirtschaftliche Interessen; keine Parteistellung der Bausparer im aufsichtsbehördlichen Verfahren nach § 69 BWG )