§ 27 Abs 5 BWG (Großveranlagung, Verbot des Überschreitens von 40 vH der anrechenbaren Eigenmittel)
§ 97 Abs 1 Z 6 BWG idF BGBl 1995/383 (Pönalezinsen, 2 vH der Überschreitung der Großveranlagungsgrenzen gem § 27 Abs 5 ; Strafcharakter auch nicht aus dem Wesen der Steuerungsfunktion der Regelung ableitbar; verschuldensunabhängig)